Was sich 2009 ändert.

Abgeltungssteuer.

Seit 01.Januar 2009 ist die neue Regelung zur Abgeltungssteuer in Kraft. Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Veräußerungsgewinne von Wertpapieren wie Aktien, Investmentfonds und Zertifikate werden nun mit dem einheitlichen Steuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell zu entrichtender Kirchensteuer besteuert. Diese Regelung trifft alle neuen Zinsanlagen und Neukäufe von Wertpapieren ab 01.01.2009. Für vor diesem Zeitpunkt angeschaffte Wertpapiere, Aktien und Fondsanteile gelten Kurszuwächse weiterhin als dauerhaft steuerfrei, wenn die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist.

Neue Abgeltungssteuer - Freistellungsauftrag. Weitere Informationen zur neuen Abgeltungssteuer und zu Freistellungsaufträgen.

Arbeitslosenversicherung.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt 2009 von 3,3% um 0,5% auf 2,8%. Diese Beitragssenkung ist bis zum Juni 2010 befristet. Danach soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung dauerhaft bei 3% liegen.

Beitragsbemessungsgrenze.

Mit Beginn des Jahres 2009 steigen wieder mal die Einkommensgrenzen bis zu denen Beiträge zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Auch knapp 20 Jahre nach der Wiedervereinigung gelten für Ostdeutschland und Westdeutschland bei der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen. Die Grenze für die Beitragsbemessung liegt bei 5400 € für West- und bei 4550 € für Ostdeutschland. Für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich bei 3675 €. Diese Grenzen übersteigendes Einkommen bleibt beitragsfrei.

Dienstleistungen und Steuer.

Ab 2009 können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Kinderbetreuungskosten besser von der Steuer absetzen. Vom zu versteuernden Einkommen können Kosten bis zur Höchstgrenze von 4000 € in Abzug gebracht werden. Der absetzbare Betrag für Handwerkerrechnungen steigt 2009 auf 1200 €. Nach wie vor können aber nur in Rechnung gestellte Arbeitskosten und Verbrauchsmittel in Abzug gebracht werden.

Neuerungen bei der Erbschaftssteuer.

Die umstrittenen neuen Regelungen zur Erbschaftssteuer sehen vor, dass die Steuer für Familienbetriebe entfällt, wenn diese 10 Jahre fortgeführt werden. Selbst genutztes Wohneigentum kann nicht mehr nur unter Ehepartnern sondern auch unter Lebenspartnern von eingetragenen Lebenspartnerschaften steuerfrei vererbt werden. Bei Kindern zählt für die Steuerfreiheit zusätzlich eine Höchstgrenze von 200 Quadratmetern. Weiterhin steigt für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner der Steuerfreibetrag auf 500.000 Euro. Weiterhin gelten künftig Freibeträge von 400.000 Euro für Kinder und 200.000 Euro für Enkel. Für Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten und Erben außerhalb des engeren Familienkreises gilt zukünftig ein Freibetrag von 20.000 Euro.

Gesundheitsfonds.

Ab 01.01.2009 startet der Gesundheitsfonds, mit dem die Finanzströme der gesetzlichen Krankenversicherung neu organisiert werden sollen. Beitragszahlungen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Rentnern und Selbstständigen sowie sonstigen Beitragszahlern landen zukünftig in einem "großen Topf". Der Bund zahlt in diesen Topf einen Zuschuss von 1,5 Milliarden Euro. Ausgerichtet am Versorgungsbedarf der Versicherten werden vom Gesundheitsfonds die Gelder an die Krankenkassen verteilt. Mit dem auch 2009 eingeführten einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenversicherungen bleibt vor diesem Hintergrund die Frage, "Warum gibt es eigentlich noch verschiedene Krankenkassen?".

Kfz-Steuer.

Wer bis zum 30.Juni 2009 einen Neuwagen zulässt, spart die Kfz-Steuer für ein Jahr. Erfüllt Ihr neues Fahrzeug die Euro 5- oder Euro 6- Norm werden Sie zwei Jahre von der Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt auch, wenn das Fahrzeug weiterverkauft wird. Es bleibt abzuwarten und eher zu bezweifeln, ob diese Steuervergünstigung sich wie geplant wirklich so positiv auf das Kauf- und Konsumverhalten der Deutschen auswirkt.

Neues beim Kindergeld.

Ab dem Jahr 2009 steigt das Kindergeld für die ersten zwei Kinder um 10 Euro auf 164 Euro pro Kind. Ab dem dritten Kind erhalten Sie 16 Euro mehr als bisher, also 170 Euro. Ab dem vierten Kind erhalten werden 195 € pro Kind gezahlt. Da auch der Kinderfreibetrag um 192 Euro auf 3840 Euro steigt, gilt zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag zukünftig ein Freibetrag von 6000 € pro Kind.

Neuer Beitragssatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei allen gesetzlichen Krankenkassen zahlen Sie zukünftig den einheitlichen Beitragssatz von 15,5% Ihres Bruttoverdienst. Für freiwillig Versicherte gilt der ermäßigte Satz von 14,9% wobei kein Anspruch Krankengeld besteht. Genügen Ihrer Krankenkasse die Beitragszahlungen nicht, so kann Sie Ihnen als Versicherten Zuschüsse bis zu einem Prozent Ihres Bruttoeinkommen berechnen. Erhebt Ihre Krankenkasse einen solchen Zusatzbeitrag oder erhöht den Beitrag später, gilt für Sie als Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.

 

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