Was passiert, wenn der Broker oder die kontoführende Bank Insolvenz anmelden?
In finanzieller Hinsicht haben Sie bei einer Insolvenz von Bank oder Broker keinerlei negative Folgen
zu erwarten. Das in Ihrem Depot vorhandene Kapital gilt in rechtlicher Hinsicht
als Sondervermögen und fließt daher nicht mit in die Insolvenzmasse ein. Es wird
also vom Vermögen des Unternehmens getrennt, so dass sich der Anleger keinerlei
Sorgen um sein auf dem Depot angelegtes Kapital machen muss. Da der Broker oder die Bank lediglich
Verwalter dieses Kapitals ist, kann es im Falle einer Insolvenz nicht zum
Begleichen von Verbindlichkeiten, die das insolvente Unternehmen anderen
gegenüber hat, herangezogen werden. Im Falle einer Insolvenz gehen Sie also
genau so vor, als wenn Sie einen neuen Anbieter gefunden hätten und Ihr Depot zu
diesem übertragen möchten. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass man Ihnen die
Möglichkeit dazu einräumen muss.
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Depot-FAQ - Fragen und Antworten zum Depotkonto
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