Effektivzins.
Eine gesetzliche Regelung zur Berechnung von Kreditzinsen soll es ermöglichen, dass der Kreditnehmer verschiedener Kreditangebote optimal miteinander vergleichen kann. Das Ergebnis dieser Berechnungen nennt man Effektivzins. Allerdings werden hierbei nicht alle Kosten erfasst - nicht enthalten sind z. B. Gebühren, Bereitstellungszinsen und einige andere Posten.
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