Festgeldkonto eröffnen.
Voraussetzungen zur Eröffnung eines Festgeldkonto.
Die Eröffnung eines Festgeldkontos lässt sich in der Regel sehr einfach und
schnell vornehmen. Es gibt nur wenige Formalitäten und Voraussetzungen, die vor
Abschluss der Anlage zu erfüllen sind.
Um ein Festgeldkonto zu eröffnen, muss der Anleger in jedem Fall volljährig
sein. Er muss außerdem als voll geschäftsfähig gelten und das Festgeldkonto auf seinen
eigenen Namen und in seiner Rechnung führen. Mitgebracht werden müssen zur
Kontoeröffnung außerdem ein Personalausweis, mit dem die Bank eine so genannte
Legitimationsprüfung vornehmen kann. Dabei wird festgestellt, ob die
persönlichen Daten vollständig und richtig sind und der Antragsteller
Einschränkungen in seiner Geschäftsfähigkeit beziehungsweise Kreditwürdigkeit
vorzuweisen hat.
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Bei Ihrer Hausbank ist dieser Vorgang in der Regel schnell und unkompliziert erledigt, Sie müssen lediglich dort vorstellig werden und die benötigten Unterlagen mitbringen. Falls Sie das Festgeldkonto jedoch bei einer Direktbank oder Onlinebank eröffnen möchten, dauert der Prozess ein wenig länger und gestaltet sich etwas anders. Hier müssen sie ihre Identität in der Regel durch das so genannte PostIdent-Verfahren belegen. Dazu drucken Sie zunächst die von der Bank zur Verfügung gestellten Unterlagen am heimischen PC aus und tragen Ihre Daten ein. Manche Banken schicken Ihnen die Unterlagen auch per Post zu. Haben Sie schließlich alle nötigen Unterlagen zusammen und diese vollständig ausgefüllt, gehen Sie damit zur Post und legen mit den Unterlagen einen Personalausweis oder Reisepass am Schalter vor. Der Mitarbeiter führt nun eine Identitätsprüfung durch, das heißt, er vergleicht die Daten auf Ihrem Ausweis mit denen in den ausgefüllten Dokumenten. Stimmen diese überein, müssen Sie den Prüfungsbogen unterschreiben und die Unterlagen können anschließend zum Kreditinstitut geschickt werden.
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Festgeldkonto und Verrechnungskonto.Eine wichtige Voraussetzung für die Eröffnung eines Festgeldkonto ist außerdem das Vorhandensein eines Verrechnungskontos. Da das Festgeldkonto nicht dafür bestimmt ist, bargeldlose Zahlungstransaktionen durchzuführen, benötigen Sie das Verrechnungskonto, um Ein- und Auszahlungen auf das Festgeldkonto vornehmen zu können. Außerdem werden die Zinserträge auf dieses Konto ausgezahlt. |
Viele Banken bieten an, ein bereits vorhandenes Girokonto für die Festgeldanlage als Verrechnungskonto zu nutzen. Dieses Angebot sollten Sie in jedem Fall annehmen. Andere Banken dagegen fordern den Anleger dazu auf, ein neues Girokonto gleichzeitig mit dem Festgeldkonto zu eröffnen. In diesem Fall sollten Sie die Gebühren genau im Auge behalten. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Bank nach, ob es möglich ist, das Festgeldkonto mit einem Tagesgeldkonto zu verbinden. So können die ausgezahlten Zinserträge der Festgeldanlage wesentlich mehr neue Zinsen bringen als auf einem einfachen Girokonto.
Eine weitere Bedingung zur Eröffnung eines Festgeldkontos ist außerdem, dass Sie mit Ihrem Einlagebetrag zwischen der geforderten Mindest- und der Maximaleinlage liegen. Während es bei der Maximaleinlage aufgrund der recht hohen Beträge meistens keine Probleme gibt, fordern einige Kreditinstitute eine Mindesteinlage von z.B. 5.000 Euro. Mit einem geringeren Anlagebetrag können Sie bei diesem Kreditinstitut dann leider kein Festgeldkonto eröffnen.
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