Freibetrag / Freigrenze.
Freibetrag und Freigrenze sind zwei Fachbegriffe aus dem Steuerrecht. Der Freibetrag bezeichnet eine Summe, die steuerfrei ist. Erst bei Überschreiten dieses Betrags müssen Steuern gezahlt werden. Der Freibetrag kann also einfach von der zu versteuernden Gesamtsumme abgerechnet werden - als Ergebnis erhält man den zu versteuernden Betrag. Bei der Freigrenze muss der gesamte Betrag versteuert werden (also nicht nur der darüber liegende Betrag), wenn diese Grenze überschritten wird.
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