Gewinnbeteiligung.
Vor allem bei Lebensversicherungen spricht man von der Gewinnbeteiligung, wenn die Versicherung Überschüsse erwirtschaftet und diese teilweise an den Versicherungsnehmer weitergibt. Die Gewinnbeteiligung wird bei Vertragsabschluss vereinbart und schriftlich festgehalten, sie ist ein Anteil der Gesamtrendite.
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