Können andere Personen auf mein Girokonto zugreifen?
Wenn Sie es nicht wollen, kann keine andere Person auf Ihr Girokonto
zugreifen. Es besteht jedoch bei allen Kreditinstituten die Möglichkeit, im
Rahmen einer Kontovollmacht einer weiteren Person (zum Beispiel dem Ehepartner)
Zugang zum Girokonto zu verschaffen. Diese Kontovollmacht gilt meist für eine
unbegrenzte Zeit und muss schriftlich gekündigt werden, wenn sie aufgehoben
werden soll. Die Kontovollmacht erlaubt es dem Partner, Ein- und Auszahlungen zu
tätigen, Überweisungen durchzuführen und vieles mehr. Viele Banken bieten
hierbei zusätzlich den Service, eine zweite EC-Karte für den Bevollmächtigten
auszustellen, bei Kreditkarten ist dies ebenfalls möglich.
|
Girokonto-FAQ - Fragen und Antworten zum Girokonto
|

