Kapitalertragsteuer.
Kapitalerträge müssen in Deutschland in der Regel mit einem Satz von 25 Prozent versteuert werden. Diese Abgabe nennt man Kapitalertragsteuer. Sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt, führt das verwaltende Kreditinstitut die Kapitalertragsteuer direkt an das Finanzamt ab
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