Kapitalwahlrecht.
Der Begriff Kapitalwahlrecht findet vor allen bei Rentenversicherungen Anwendung. Eine Versicherung mit Kapitalwahlrecht sieht vor, dass der Versicherte bei Versicherungsablauf zwischen einer lebenslänglichen, monatlichen Zahlung oder einer sofortigen Auszahlung des gesamten Betrags wählen kann. Diese Optionen nennt man Kapitalwahlrecht.
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