Mehrheitsaktionär / Minderheitsaktionär.
Je nachdem, wie viel Prozent der insgesamt ausgegebenen Aktien eines Unternehmens ein Aktionär erhält, wird er als Mehrheitsaktionär oder Minderheitsaktionär bezeichnet. Hält er mehr als 50 Prozent aller Aktien, ist er ein Mehrheitsaktionär, bei weniger als 50 Prozent ein Minderheitsaktionär.
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