Rückkaufswert.
Rückkaufswert ist ein Fachbegriff aus der Versicherungssprache. Bei vorzeitiger Kündigung einer Kapitalversicherung muss der Versicherer eine bestimmte Summe an den Versicherten auszahlen. Diese ist jedoch meist erheblich niedriger als das bereits angesparte Kapital. Man nennt diese Summe Rückkaufswert. Die Minderung des Kapitals bei vorzeitiger Kündigung ergibt sich vor allem aus den Kosten für Provisionen und Management der Versicherung, die der Versicherer vom angesparten Kapital abzieht.
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