Rücknahmepreis.
Analog zum Rückkaufswert bei Versicherungen gibt es bei Wertpapieren den so genannten Rücknahmepreis. Dieser wird ausgezahlt, wenn ein Anleger einen oder mehrere Anteile aus einem Investmentfond vorzeitig an den Fondsinhaber zurückgibt. Auch hier ist der zurückgezahlte Anteil meist wesentlich niedriger als der ehemalige Ausgabepreis, da eine Rücknahme Kosten verursacht und Provisionen sowie Handlinggebühren abgezogen werden müssen.
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