Tafelgeschäft.
Wickelt ein Anleger seine Wertpapiergeschäfte nicht über ein virtuelles Depot ab, sondern lässt sich die Papiere physisch aushändigen, spricht man von einem Tafelgeschäft. Dadurch wird es möglich, Wertpapiere anonym zu kaufen und wieder zu verkaufen. Um die Abführung von Steuern aus den Gewinnen zu sichern, behält das ausgebende Institut jedoch eine Abschlagsteuer ein.
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