Wie sieht die gesetzliche Einlagensicherung bei deutschen Kreditinstituten genau aus?
Zunächst fordern die Gesetze in Deutschland, dass mindestens 90 Prozent des
Einlagekapitals bei einer Insolvenz des Kreditinstitutes an den Kontoinhaber
zurückzuzahlen sind. Dieses Verfahren nennt sich „gesetzliche
Einlagensicherung“. Allerdings ist der Rückzahlungsbetrag mit einer Summe von
20.000 Euro gedeckelt. Um die maximale Sicherungssumme von 20.000 Euro
ausgezahlt zu bekommen, könnte der Anleger also theoretisch bis zu 22.222 Euro
anlegen. Einigen Anlegern mag dies nicht besonders viel erscheinen, allerdings
handelt es sich dabei ja nur um die gesetzlich geforderte Absicherung, auf die
sich heute in Deutschland keine Bank mehr allein verlässt.
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Tagesgeld-FAQ - Fragen und Antworten zum Tagesgeldkonto
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