Überschussbeteiligung.
Erwirtschaftet eine Versicherung mit dem eingezahlten Kapital der Kunden einen Überschuss, so kann dieser an die Versicherten in Form von reduzierten Beitragssätzen oder zusätzlichen Leistungen zurückgegeben werden. Überschüsse können bei Versicherungen z.B. durch geringere Sterblichkeitsraten, Zinsgewinne bei Geldanlagen oder reduzierte Verwaltungskosten erreicht werden. Bei der Weitergabe an den Kunden spricht man von Überschussbeteiligung
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